1. Was frühere Fassungen vorsahen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CapitalReach in den Fassungen bis einschließlich 19. September 2026 sahen eine Erfolgsgebühr von 2 % des Kapitals vor, das ein Startup von Investoren einwirbt, die es über die Plattform kennengelernt hat. Mit dieser Gebühr waren weitere Pflichten verbunden, insbesondere eine Meldepflicht für abgeschlossene Runden, eine Frist von 24 Monaten, in der die Gebühr auch für Runden außerhalb der Plattform anfallen sollte, eine Bestätigung der Gebührenregeln durch Investoren vor dem ersten Kontakt, gegengezeichnete Aufzeichnungen zu Finanzierungsrunden und das Verbot, mit über die Plattform bekannt gewordenen Personen außerhalb der Plattform zu verhandeln oder abzuschließen.
2. Verzicht
Angabe zum Anbieter fehlt verzichtet als Betreiber von CapitalReach unwiderruflich und bedingungslos auf jeden Anspruch auf diese Erfolgsgebühr, für jede Finanzierungsrunde, gleich wann, wo und mit wem sie zustande gekommen ist, einschließlich Runden, die vor dem 20. September 2026 abgeschlossen wurden.
Mit Wirkung vom 20. September 2026 entfallen zugleich alle mit der Gebühr verbundenen Pflichten der Nutzer, insbesondere die Meldepflicht, die Frist von 24 Monaten und das Verbot, außerhalb der Plattform zu verhandeln oder abzuschließen. Das gilt auch, soweit diese Pflichten in einer Bestätigung, einer gegengezeichneten Aufzeichnung oder einem anderen Dokument auf der Plattform enthalten sind.
Nach unseren Unterlagen wurde eine solche Gebühr zu keinem Zeitpunkt in Rechnung gestellt oder eingezogen.
Soweit ein Verzicht nach deutschem Recht eines Vertrags bedarf (§ 397 BGB), ist diese Erklärung ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrags an jeden betroffenen Nutzer, auf dessen ausdrückliche Annahme wir verzichten (§ 151 BGB).
3. Heute
CapitalReach wird ausschließlich über Abonnements bezahlt und erhebt keine Gebühr auf eine Finanzierungsrunde. Die geltenden Bedingungen stehen in den AGB.
Fragen: capitalreach.vercel.app/contact.